Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen 
Stand Oktober 2009
 
§ 1 Allgemeines
  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für jeweilige Geschäftsbeziehung zwischen mr.whisky - Michael Reckhard (nachfolgend "Verkäufer) und dessen Kunden.
  2. ”Kunde” im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche volljährige Person, die bei der Bestellung von Waren gegenüber dem Verkäufer nicht in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt.
  3. Der Kunde hat bei Bestellung von Spirituosen seine Volljährigkeit aus Gründen des Jugendschutzes auf Nachfrage des Verkäufers durch Faxübermittlung des Personalausweises oder in anderer geeigneter Form nachzuweisen.
  4. Es wird darauf hingewiesen, dass übermäßiger Alkoholgenuss zu Gesundheitsschäden führen kann und eine Medikamenteneinnahme vor, während oder nach Alkoholgenuss zu erheblichen Gesundheitsrisiken führen kann. Näheres entnehmen Sie ggf. dem jeweiligen Beipackzettel des Medikaments.
  5. Dem Kunden obliegt es daher allein, die eigene gesundheitliche Situation im Hinblick auf den Genuss von Spirituosen einzuschätzen.
  6. Die Waren werden ausschließlich entsprechend den, in den jeweiligen aktuellen Werbemitteln angegebenen Ausführungen geliefert. Sofern in den jeweiligen Werbemitteln nicht ausdrücklich anders erwähnt, beziehen sich die Preise auf die jeweils abgebildeten Waren gemäß Beschreibung, nicht jedoch auf Inhalt, Zubehör oder Dekoration.
 
§ 2 Vertragsschluss
  1. Die Darstellung des Sortiments in den jeweilig aktuellen Werbemitteln stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Indem der Kunde eine Bestellung an den Verkäufer richtet, gibt er ein verbindliches Angebot ab. Der Verkäufer behält sich die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor. Nimmt der Verkäufer ein Angebot des Kunden nicht an, teilt der Verkäufer dies dem Kunden unverzüglich mit.
  2. Sollten Angaben zum Sortiment falsch gewesen sein oder sind Mindestbestellmengen zu beachten, wird der Verkäufer dem Kunden ein Gegenangebot unterbreiten, über dessen Annahme der Kunde frei entscheiden kann.
  3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Verkäufers; dieser Vorbehalt gilt nur für den Fall, dass der Verkäufer mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen und eine etwaige Falsch- oder Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben. § 2 Nr. 4 gilt entsprechend.
  4. Stellt sich bei einem kongruenten Deckungsgeschäft heraus, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist, wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.
  5. Übersteigt eine Bestellung handelsübliche Mengen, behält sich der Verkäufer eine entsprechende Beschränkung vor.
  6. Bestellungen bzw. Lieferung von bzw. nach einem anderen Hoheitsgebiet als der Bundesrepublik Deutschland werden aus Gründen des unterschiedlichen Jugendschutzrechtes sowie der unterschiedlichen Einfuhrbestimmungen von Spirituosen nicht angenommen.
 
§ 3 Preise & Zahlungsbedingungen
  1. Die für das Produkt genannten Preise verstehen sich ohne Verpackung- und Versandkosten inkl. der bei Auslieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und richten sich ausschließlich an Kunden im Sinne von § 1 Nr. 2 dieser AGB`s.
  2. Für die Verpackung sowie für den Versand wird pauschal ein Aufschlag von €2,20 bis 1 kg bzw. €6,90 bis 10kg berechnet, sofern bei den Produkten nichts anderes vermerkt ist. Pakete sind bis € 500 versichert.
  3. Die in den jeweiligen aktuellen Werbemitteln angegebenen Preise betreffen den Zeitpunkt der Herausgabe des jeweiligen Werbemittels und der darin ausgewiesenen Gültigkeit; Preisänderungen nach Ablauf der Gültigkeit bleiben vorbehalten. Bei bereits geschlossenen Verträgen ist eine Veränderung des vereinbarten Preises ausgeschlossen.
  4. Der Verkäufer kann die Annahme der Leistung ablehnen, soweit der Kunde bestimmt, dass Zahlungen nicht zunächst auf ältere Forderungen, Kosten und Zinsen und erst dann auf die Hauptforderung angerechnet werden.
  5. Der Verkäufer behält sich vor, das Angebot des Kunden nur gegen Vorauskasse anzunehmen. Gegebenenfalls erfolgt vorab eine entsprechende Information an den Kunden.
  6. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
 
§ 4 Lieferung und Kosten
  1. Zumutbare Teillieferungen sind insoweit möglich, wie der Kunde zugestimmt hat. Durch Teillieferungen entstehende höhere Kosten trägt der Verkäufer.
  2. Soweit der Kunde die Transportart bestimmt, geht die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Sache sowie die Preisgefahr mit der Auslieferung der Ware an die vom Kunden zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Lieferung.
 
§ 5 Rückabwicklung
  1. Soweit der Kunde die Annahme der bestellten Ware ablehnt, trägt er die Kosten der Rücksendung, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten oder weist einen wesentlichen Mangel auf. Den Nachweis der Rücksendung hat der Kunde zu erbringen.
  2. Der Kunde hat dem Verkäufer den Wertersatz für eine, durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verkäufer ist berechtigt, diese Wertminderung vom Rückzahlungsbetrag abzuziehen. Bei Untergang der Ware oder anderweitiger Unmöglichkeit der Rücksendung, die vom Kunden zu vertreten ist, hat der Kunde dem Verkäufer die entsprechende Wertminderung zu ersetzen.
 
§ 6 Gewährleistung
  1. Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Ware oder Transportverpackung, hat er bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmer die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen. Ohne Bestätigung trägt der Kunde die Beweislast für einen Transportschaden.
  2. Die Ware selbst ist auf sichtbare Schäden unverzüglich, d.h. spätestens am folgenden Werktag nach Kenntnisnahmemöglichkeit auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Dabei entdeckte Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar.
  3. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge oder der Ware; die Beweislast hierfür trifft den Kunden.
  4. Der Verkäufer leistet selbst oder durch Dritte für Mängel der Ware nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 
  5. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
  6. Später entdeckte Mängel sind dem Verkäufer ebenfalls unverzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben.
  7. Geöffnete Lebensmittel und Spirituosen sind insoweit von einer Rückabwicklung ausgeschlossen, als die Sache mangelfrei ist. Kann der Mangel erst nach Öffnung festgestellt werden (z.B. Verkorkung), ist eine Rückgabe möglich.
  8. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren zwei Jahre ab Ablieferung der Ware; bei Teillieferungen ab Ablieferung der letzten Teillieferung.
 
§ 7 Haftung
  1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet der Verkäufer nicht - egal aus welchem Rechtsgrund - für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch den Verkäufer, dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung des Verkäufers der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen, oder für leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haftet der Verkäufer nicht.
  2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.
  3. Eine Haftung besteht nicht für Schäden am gelieferten Produkt oder dritten Komponenten, die auf Nichtbeachtung der Anleitung bzw. technischen Anforderungen oder unzureichende Schutzvorkehrungen des Kunden beruhen.
 
§ 9 Verzug
  1. Die Parteien kommen erst durch eine schriftliche Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung in Verzug, es sei denn die Nachfristsetzung ist aus den gesetzlichen Gründen entbehrlich.
  2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechtigt. Der Verkäufer behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass dem Verkäufer durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In jedem Fall darf der Verkäufer den gesetzlichen Zinssatz verlangen.
 
§ 10 Eigentumsvorbehalt
  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und dem Verkäufer jeden Wechsel seines Wohnsitzes unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Waren offen stehen.
 
§ 11 Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kundendaten getrennt als Bestands- und als Abrechnungsdaten im Rahmen der gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen gespeichert werden.
 
§ 12 Schlussbestimmungen
  1. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf.
  2. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Eschborn.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die Abgabe von Alkoholika an Personen unter 18 Jahren laut Gesetzgeber verboten ist. (§ 9 Jugendschutzgesetz)

Michael Reckhard

Eschborn, den 24. Oktober 2009


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